Lebenslanges Lernen und Weiterbildung sind wichtige Bausteine für die Persönlichkeitsentwicklung und den beruflichen Erfolg. Das Weiterbildungsstipendium möchte die Durchlässigkeit im deutschen Bildungssystem erhöhen.
Die berufliche Talentförderung soll durch das Weiterbildungsstipendium erhöht werden.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine gute Grundlage für das Arbeitsleben. Um der Berufsplanung danach einen Schub zu geben, fördert das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung junge berufliche Talente bis 25 Jahre beim Aufstieg durch eine weitere Qualifizierung, sei es in Form einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums.
Die Voraussetzungen für ein Weiterbildungsstipendium sind: die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, entweder auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Eine weitere Voraussetzung für die Bewerbung sind besondere berufliche Leistungen. Eine Möglichkeit, dieses Kriterium zu erfüllen, ist ein Ausbildungsabschluss mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser. Auch eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb kann für die Bewerbung qualifizieren. Eine weitere Möglichkeit ist ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer: https://www.bmbf.de/pub/Weiterbildungsstipendium.pdf