Der Mangel an Fachkräften für das Feld der Kinder – und Jugendhilfe ist Anlass, dass derzeit zahlreiche Akteure grundsätzliche Fragen an die bestehenden einschlägigen Ausbildungs- und Studiengänge formulieren und Veränderungsmöglichkeiten ins Spiel bringen, fordern oder umsetzen. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Forderung aus Politik und Praxis nach sogenannten „dualen“ Ausbildungswegen und dualen Studiengängen.

  • Vor dem Hintergrund der skizzierten Situation ist es den in der Mitgliedergruppe „Personal und Qualifizierung“ der AGJ vertretenen Organisationen wichtig, Folgendes festzuhalten:
  • Es gibt keinen Anlass an der Struktur der Ausbildung oder Studiengänge etwas Grundsätzliches zu verändern.
  • Wie auch immer Ausbildungsgänge für den Bereich Erzieher/innen umgestaltet werden, haben sie die KMK Rahmenvereinbarung über Fachschulen und Fachakademien von 2002 (in der Fassung von 2017), die Anforderungen des länderübergreifenden Lehrplans und des kompetenzorientierten Qualifikationsprofils von 2012 zu erfüllen. Denn die qualitativen Ansprüche an angehende Erzieher/innen sind aufgrund von Bildungsplänen, Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, Inklusion, Migration und diversen Förderbedarfen in den letzten Jahren massiv gestiegen. Diesen Ansprüchen wird in der jetzigen Ausbildung in vollem Umfang Rechnung getragen. Sie garantiert ein breites Qualifikations- und Kompetenzprofil, das weit über die Kindertagesstätte hinausgeht und das gesamte Spektrum der Kinder – und Jugendhilfe abdeckt.
  • Alle neuen Studiengänge, die für das Handlungsfeld der Sozialen Arbeit qualifizieren sollen, haben dem Qualifikationsrahmen Sozialer Arbeit zu entsprechen und sind so ausgestalten, dass der Erhalt einer staatlichen Anerkennung möglich ist.
  • Sowohl fachschulische Ausbildungen als auch grundständige Studiengänge sind in ihrer generalistischen Ausrichtung zu erhalten und
  • eine Einstufung auf DQR-Level 6 ist zu ermöglichen.
  • Werden solche grundsätzlichen Standards nicht aufrechterhalten, würde dies das Fachkräftegebot und die Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe schwächen oder sogar gefährden.

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