In diesem Beitrag sind die relevanten Dokumente über die Voraussetzungen und die Arbeit an Fachschulen für Sozialpädagogik zusammengestellt und zum Download bereit.
Zu den Dokumenten gehören:
- Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. vom 25.06.2020)
- Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011 i.d.F. vom 24.11.2017)
- R A H M E N L E H R P L A N für die Fachschule für Sozialpädagogik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020)
- Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020)
Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. vom 25.06.2020)
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen in unterschiedlichen Organisationsformen des Unterrichts (Vollzeit- oder Teilzeitform) zu einem staatlichen postsekundaren Berufsabschluss nach Landesrecht. Sie können darüber hinaus Ergänzungs- und Aufbaubildungsgänge sowie Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung anbieten.
Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011 i.d.F. vom 24.11.2017)
Das Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien für Sozialpädagogik ist durch den Unterausschuss für Berufliche Bildung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden. Es definiert das Anforderungsniveau des Berufes und enthält die Formulierung der beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Fachkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können. Das Qualifikationsprofil ergänzt die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der KMK vom 07.11.2002 i. d. F. vom 03.03.2010) und nimmt Bezug auf den Gemeinsamen Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ (Beschluss der JFMK vom 14.12.2010 und der KMK vom 16.09.2010).
R A H M E N L E H R P L A N für die Fachschule für Sozialpädagogik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020)
Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ ist eine berufliche Weiterbildung, die zu einem staatlichen postsekundaren Berufsabschluss nach Landesrecht führt. Sie erfolgt auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 in der jeweils gültigen Fassung) und orientiert sich inhaltlich an dem „Kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011 in der jeweils gültigen Fassung) als Teil dieser Rahmenvereinbarung. Das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil beschreibt die Anforderungen des Berufes und die beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Fachkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können.
Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020)
Das Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen ist durch den Ausschuss für Berufliche Bildung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden. Unter sozialpädagogische Assistenzkräfte werden die Berufe Sozialassistent/Sozialassistentin, Sozialpädagogischer Assistent/Sozialpädagogische Assistentin sowie Kinderpfleger/Kinderpflegerin verstanden. Es definiert das Anforderungsniveau der einschlägigen Berufe der Assistenzkräfte für das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen und der Ganztagsbetreuung2 und enthält die Beschreibung der beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Assistenzkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können.
Das Qualifikationsprofil ergänzt die „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013 in der jeweils gültigen Fassung). Es dient dazu, die Vergleichbarkeit der länderspezifischen Ausbildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss sozialpädagogischer Assistenzkräfte nach Landesrecht führen, herzustellen.
Im Sinne des lebenslangen Lernens verfolgt das Qualifikationsprofil auch das Ziel, die Anschlussfähigkeit zum Besuch einer Fachschule bzw. Fachakademie für Sozialpädagogik sicherzustellen.