In der letzten gemeinsamen Sitzung der Kultusminister:innen und der Familienminister:innen im Dezember 2024 wurde durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe das Papier „Fachkräftegewinnung und -sicherung: Handlungsoptionen für eine Verbesserung der beruflichen Qualifizierungsstruktur und der Beschäftigungs- und Entwicklungsperspektiven pädagogischer Kräfte im sozial-/pädagogischen Bereich“ vorgelegt. (https://jfmk.de/wp-content/uploads/2025/02/Anlage1-zur-endgueltigen-Ergebnisniederschrift-der-JFMK-KMK-Sitzung-am-13.12.2024.pdf ). Ihr Beschluss dazu lautet: „Die gemeinsame JFMK-/Bi-MK-AG „Fachkräfte“ wird beauftragt, den Umsetzungsprozess entlang des vorgeschlagenen Konzepts, durch das eine Priorisierung sowie eine zeitliche Abfolge der einzelnen Maßnahmen zu deren Implementierung vorgenommen wird, aufzunehmen und voranzutreiben.“ (https://jfmk.de/wp-content/uploads/2025/01/endgueltige-Ergebnisniederschrift-der-2.-gem.-Sitzung-von-JFMK-und-Bildungs-MK-am-13.12.2024-1.pdf)
Das vorliegende Konzept sieht die bundesweite Vereinheitlichung der sog. Erstausbildungen (Sozialassistent*in, sozialpädagogische Assistent*in, Kinderpfleger*in) vor. Ziel ist es, diese für bestimmte Arbeitsfelder zu differenzieren. Das heißt, es soll eine Qualifikation für die Kindertageseinrichtungen, eine Qualifikation für den Ganztag, eine Qualifikation für die Hilfen zur Erziehung und eine Qualifikation für die Heilerziehung geben, deren Qualifikation auf dem DQR Qualifikationsniveau 4 liegen. Diese angedachten Qualifikationen liegen damit unterhalb der fachschulischen Ausbildung einer staatlich anerkannten Erzieherin, die dem Qualifikationsniveau 6 zugeordnet sid. Außerdem ist geplant, den Praxisanteil der Erstausbildungen zu erhöhen, die Attraktivität zu steigern (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvergütung) und die Ausbildung in Kooperation mit der Praxis durchzuführen. Für die genannten Arbeitsfelder sollen die Absolvent:innen der neuen Ausbildungsformate in den Fachkräftekatalogen der Länder als Fachkräfte anerkannt und damit den Erzieher:innen gleichgestellt werden.
Auch diesmal ist es der Diakonie Deutschland und ver.di gelungen, ein Bündnis zusammenzubekommen und einen gemeinsamen Appell an die KMK und die JFMK zu senden.
In diesem befürworten wir, die Attraktivitätssteigerung der Ausbildung durch Bundeseinheitlichkeit, Ausbildungsvertrag und Ausbildungsvergütung! Doch kritisieren deutlich die geplante Engführung des sogenannten „Erstberufs“ (Sozialassistent*in, Sozialpädagogische Assistent*in, Kinderpfleger*in) auf die Arbeitsfelder Kita, Ganztag, Hilfen zur Erziehung und deren Anerkennung als Fachkräfte in den Fachkräftekatalogen der Länder. Wir fordern die Länderministerien auf, in diesem Reformprozess mit uns als Sozialpartner und Ausbildungsstätten zusammenzuarbeiten!
Der Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik hat sich diesem Appell angeschlossen und mitgezeichnet.
Unser Appell
an die Kultusministerkonferenz und die Jugend- und Familienministerkonferenz
Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene den aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen – Spaltung der Gesellschaft, Inklusion, Integration, Demokratie – gewachsen sind, muss in ihre Begleitung, Unterstützung und Bildung investiert werden. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, muss die Kinder- und Jugendhilfe entsprechend handlungsfähig sein.
Die geplanten Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung in der Kinder- und Jugendhilfe gefährden die Qualität und Professionalität des Berufsfeldes. Wir fordern eine umfassende Überarbeitung der geplanten Reformen, die im gemeinsamen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2024 benannt werden, unter Berücksichtigung unserer genannten Kritikpunkte.