Relevante Dokumente der Kultusministerkonferenz

Im Folgenden sind die relevanten Dokumente über die Voraussetzungen und die Arbeit an Fachschulen für Sozialpädagogik zusammengestellt und zum Download bereit.

Zu den Dokumenten gehören:

Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte und zur strukturellen Ergänzung der Lehrkräftebildung

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.03.2024


Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. vom 25.06.2020)

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen in unterschiedlichen Organisationsformen des Unterrichts (Vollzeit- oder Teilzeitform) zu einem staatlichen postsekundaren Berufsabschluss nach Landesrecht. Sie können darüber hinaus Ergänzungs- und Aufbaubildungsgänge sowie Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung anbieten.


Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz zur Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte: KMK beschließt Maßnahmenbündel zur Attraktivitätssteigerung

19.06.2020

Vor dem Hintergrund des aktuellen und prognostizierten Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen und zum weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung hat die Kultusministerkonferenz am 18. Juni 2020 ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Qualifizierung sozialpädagogischer Fachkräfte beschlossen.

Das Maßnahmenpaket, das mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugend- und Familienministerkonferenz, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Trägerverbände sowie der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt ist, zielt auf die Attraktivitätssteigerung der Ausbildung zur Ausschöpfung bisher ungenutzter Ausbildungspotenziale.

„Mit dem heute verabschiedeten Gesamtpaket werden die Zielgruppen für die Ausbildung deutlich erweitert und gleichzeitig neue Impulse für die Qualitätsentwicklung gesetzt“, erklärt die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und rheinland-pfälzische Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig: „Nach den Anstrengungen der Länder in den letzten Jahren, durch die die Ausbildungskapazitäten nahezu verdoppelt werden konnten, leistet die Kultusministerkonferenz einen weiteren Beitrag zur Gewinnung der dringend benötigten sozialpädagogischen Fachkräfte. Um das Ausbildungsniveau dauerhaft halten und sogar ausbauen zu können, ist eine gemeinsame Kraftanstrengung aller im Feld der Kindertagesbetreuung tätigen Akteure erforderlich. Ich bin mir sicher, dass mit unserem gemeinsamen Engagement die Herausforderungen zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Betreuungsangebote gemeistert werden können.“

Im Detail umfasst das Gesamtkonzept folgende Einzelmaßnahmen:

1.    Flexibilisierung der Organisationsstrukturen
Mit der Einführung der praxisintegrierten Ausbildung als Regelausbildungsform an der Fachschule für Sozialpädagogik wird eine effizientere Verzahnung von Theorie und Praxis erreicht sowie der Rahmen zur Gewährung einer Ausbildungsvergütung geschaffen.

2.    Öffnung weiterer Zugangswege
Zur Erschließung neuer Zielgruppen wird die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher unter bestimmten Voraussetzungen für Inhaberinnen und Inhaber einer Hochschulzugangsberechtigung sowie für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in anderen Bereichen geöffnet.

3.    Systematisierung der Anrechnung beruflicher Vorqualifikationen
Nachgewiesene Qualifikationen, die dem Anforderungsprofil sozialpädagogischer Fachkräfte entsprechen, können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit Praxisanteilen bis zur Hälfte der Ausbildungsdauer angerechnet werden.

4.    Stärkung und Ausbau der Ausbildungsangebote in Teilzeitform
Die Teilzeitausbildung ermöglicht auch Personen in besonderen Lebenssituationen den Zugang zur Tätigkeit als qualifizierte Fachkraft.

5.    Ausbau des Qualitätsrahmens
Mit der Einführung eines bundesweit gültigen Rahmenlehrplans für die Fachschule für Sozialpädagogik sowie eines kompetenzorientierten Qualifikationsprofils für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen werden weitere Instrumente zur Qualitätsentwicklung und -sicherung etabliert.

Quelle: https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/ausbildung-sozialpaedagogischer-fachkraefte-kmk-beschliesst-massnahmenbuendel-zur-attraktivitaetssteigeru.html


R A H M E N L E H R P L A N für die Fachschule für Sozialpädagogik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020)

Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ ist eine berufliche Weiterbildung, die zu einem staatlichen postsekundaren Berufsabschluss nach Landesrecht führt. Sie erfolgt auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 in der jeweils gültigen Fassung) und orientiert sich inhaltlich an dem „Kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011 in der jeweils gültigen Fassung) als Teil dieser Rahmenvereinbarung. Das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil beschreibt die Anforderungen des Berufes und die beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Fachkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können.


Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020)

Das Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen ist durch den Ausschuss für Berufliche Bildung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden. Unter sozialpädagogische Assistenzkräfte werden die Berufe Sozialassistent/Sozialassistentin, Sozialpädagogischer Assistent/Sozialpädagogische Assistentin sowie Kinderpfleger/Kinderpflegerin verstanden. Es definiert das Anforderungsniveau der einschlägigen Berufe der Assistenzkräfte für das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen und der Ganztagsbetreuung2 und enthält die Beschreibung der beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Assistenzkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können.
Das Qualifikationsprofil ergänzt die „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013 in der jeweils gültigen Fassung). Es dient dazu, die Vergleichbarkeit der länderspezifischen Ausbildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss sozialpädagogischer Assistenzkräfte nach Landesrecht führen, herzustellen.
Im Sinne des lebenslangen Lernens verfolgt das Qualifikationsprofil auch das Ziel, die Anschlussfähigkeit zum Besuch einer Fachschule bzw. Fachakademie für Sozialpädagogik sicherzustellen.


Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011 i.d.F. vom 24.11.2017)

Das Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien für Sozialpädagogik ist durch den Unterausschuss für Berufliche Bildung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden. Es definiert das Anforderungsniveau des Berufes und enthält die Formulierung der beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Fachkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können. Das Qualifikationsprofil ergänzt die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der KMK vom 07.11.2002 i. d. F. vom 03.03.2010) und nimmt Bezug auf den Gemeinsamen Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ (Beschluss der JFMK vom 14.12.2010 und der KMK vom 16.09.2010).